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08.09.2010
 
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Google AdWords mit geschützten Marken E-Mail

Sobald AdWords (Keywords) identisch mit geschützten Marken sind, dürfen sie nur vom Markeninhaber gebucht werden. Dies hat jüngst das Landgericht (LG) Braunschweig entschieden und einem Portalbetreiber für Preisvergleiche zu Krankenversicherungen die Schaltung des Begriffs "Impuls" verboten (Az 9 O 2852/05 (388)). Nach Meinung des Gerichts seien Keywords in Suchmaschinen wie Metatags zu behandeln. In Leipzig sieht die Rechtslage hingegen anders aus.

heise

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